Die Flaggensignale werden gemäß Bestimmungen des Anhang H zum Internationalen
Sportgesetz der FIA gegeben, mit den folgenden Ausnahmen:
Die gelbe Flagge: wird nur an einem Posten gezeigt, und zwar unmittelbar vor dem Unfall oder Hindernis.
Nach der Flagge dürfen die Fahrer nicht überholen, bis sie an dem Hindernis, für das die Flagge gezeigt wurde,
vollständig vorbeigefahren sind. In einem solchen Fall wird keine grüne Flagge gezeigt.
Rote Flagge, schwarz-weiße Flagge, schwarze Flagge: Die Entscheidung über das Zeigen dieser Flaggen liegt
grundsätzlich im Ermessen des Rennleiters. Die Begründung für das Zeigen einer schwarzen Flagge muss durch den Rennleiter gegenüber
dem betroffenen Fahrer in schriftlicher Form betätigt werden.
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